Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.02.2017 - 7 U 114/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,34660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 11.11.1999 - 11 U 136/98
Auszug aus OLG Schleswig, 07.02.2017 - 7 U 114/16
Vielmehr ist er Verkehrssicherungspflichtige lediglich verpflichtet, einen mit zumutbaren Mitteln erreichbaren, ordnungsgemäßen Zustand der Straße zu schaffen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999, 11 U 136/98, NordÖR 2000, 77-78).Die Verpflichtung des Verkehrssicherungspflichtigen zum sofortigen Einschreiten kann vollständig entfallen, wenn es sich um eine Gefahr handelt, die ein Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt anwendet, rechtzeitig erkennen und sein Verhalten ohne weiteres danach ausrichten kann (OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 a. a. O.; BGH VersR 1983, 39 m. w. N.).
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen
Auszug aus OLG Schleswig, 07.02.2017 - 7 U 114/16
Die Beantwortung der Frage, ob ein Verkehrsweg sich in einem ausreichend sicheren Zustand befindet, richtet sich nach der Art und der Häufigkeit der Benutzung sowie der Bedeutung des Verkehrsweges (BGH NJW 1989, 2808 f.). - BGH, 14.10.1982 - III ZR 174/81
Gully mit breiten Öffnungen verstoßen gegen Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus OLG Schleswig, 07.02.2017 - 7 U 114/16
Die Verpflichtung des Verkehrssicherungspflichtigen zum sofortigen Einschreiten kann vollständig entfallen, wenn es sich um eine Gefahr handelt, die ein Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt anwendet, rechtzeitig erkennen und sein Verhalten ohne weiteres danach ausrichten kann (OLG Schleswig…, Urteil vom 11.11.1999 a. a. O.; BGH VersR 1983, 39 m. w. N.).